Es gelten die Datenschutzrichtlinen des Veranstalters.
Die Global Event Technologies GmbH & Co KG („GET”) verarbeitet Daten im Auftrag der Veranstalter. Die Veranstalter sind für die Datenverarbeitung verantwortlich im Sinne der DSGVO und GET ist ein Auftragsverarbeiter, der die Daten nicht für eigene Zwecke verwenden darf, sondern nur auf Weisung des Veranstalters arbeitet. Die Veranstalter unterliegen diversen gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung der Daten. Dies gilt insbesondere für geschäftliche Transaktionen, damit diese gegebenenfalls von den zuständigen Behörden (meist im Fall von Steuerprüfungen) nachvollzogen werden können. Darüber hinaus werden Daten auch für statistische Analysen verwendet. Dies erfolgt aber in anonymisierter Form, sodass kein Personenbezug mehr hergestellt werden kann. Es dient beispielsweise der Optimierung der Veranstaltungsplanung für das nächste Jahr.
Die verschiedenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten, zu denen auch die logische Trennung zwischen verschiedenen Veranstaltungen gehört, werden laufend an den Stand der Technik angepasst. Sie werden vertraglich zwischen dem Veranstalter und GET vereinbart und können vom Veranstalter als für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen auditiert und überprüft werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass GET aufgrund der laufenden technischen Entwicklung und zum Schutz der eigenen Geschäftsgeheimnisse keine konkreten Informationen zur Implementierung einzelner Maßnahmen veröffentlicht.
Hinsichtlich einer theoretisch möglichen Verknüpfung von Daten ist zu beachten, dass GET als Auftragsverarbeiter die Daten nur im Auftrag des Veranstalters verarbeiten darf. Jede Zuwiderhandlung dieser Regel wäre einerseits ein Vertragsbruch mit dem Veranstalter, was neben hohen Schadenersatzansprüchen auch die Gefahr von Bußgeldern der zuständigen Aufsichtsbehörden bedeuten würde. Darüber hinaus wäre GET dadurch gemäß Art. 28 Abs. 10 DSGVO selbst zum Verantwortlichem im Sinne der DSGVO geworden und müsste für die Verarbeitung eine gültige Rechtsgrundlage haben und alle sonstigen Verpflichtungen der DSGVO erfüllen, die für Verantwortliche einer Verarbeitung gelten. GET würde damit langjährige Kundenbeziehungen zerstören, dem eigenen Produkt schwer schaden und finanzielle Risiken eingehen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit das Unternehmen ruinieren würden. Kurz: es wäre keine besonders gute Idee.
Du hast noch weitere Fragen? Schreib unserem Datenschutzteam eine Mail an [email protected].
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